Wenn der Postmann keinmal klingelt
Ein gelber Umschlag im Briefkasten – unscheinbar, aber oft hochbrisant. Wer ihn übersieht oder zu spät öffnet, kann schnell in ernsthafte Schwierigkeiten geraten und verliert im schlimmsten Fall ein Vermögen.
„Schatz, holst du mal die Post rein?“ – der Sachverhalt
Ein Versicherungsmakler aus einer kleinen Stadt war als Experte für Gebäudeversicherungen bekannt. Seine Kompetenz brachte ihm viele Kunden – aber auch einen eng getakteten Zeitplan. An einem besonders hektischen Tag bat er daher seine Ehefrau, die Post reinzuholen. Die leerte den Briefkasten, legte die Post auf die Ablage und bemerkte nicht, dass dabei einige Briefe unbemerkt dahinter rutschten – darunter ein auffälliger gelber Umschlag. Erst drei Wochen später fiel dem Makler der Umschlag auf. Als er ihn öffnete, stellte er erschrocken fest: Es war eine Klageschrift des örtlichen Landgerichts.
Bei dem gelben Umschlag handelte es sich um eine sogenannte Postzustellungsurkunde – der offizielle Nachweis, dass ein rechtlich relevantes Dokument den Empfänger erreicht hat. In diesem Fall enthielt diese eine Klageschrift mit einer Notfrist von 14 Tagen, die somit längst verstrichen waren. Der Kläger, ein unzufriedener Kunde, forderte 65.000 Euro wegen einer angeblichen Unterversicherung.
Was tun, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist? – die Deckungsebene
Der Makler wandte sich sofort an unsere Schadenabteilung. Sichtlich mitgenommen und aufgelöst schilderte er in einem ausführlichen Gespräch die Situation und seine Sorge, die Forderung selbst tragen zu müssen. In diesem sehr intensiven und kollegialen Telefonat wiesen unsere Experten ihn darauf hin, dass der Ablauf der Frist tatsächlich einen Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Schadenanzeige darstellt. Zudem drohte bereits der Erlass eines Versäumnisurteils – eine automatische erstinstanzliche Verurteilung, wenn nicht rechtzeitig reagiert wird. Man spricht hierbei von „verurteilt wie beantragt“.
Auf unseren dringlichen Rat hin sammelte der Makler unverzüglich alle relevanten Unterlagen und reichte sie mit seiner eigenverantwortlichen Stellungnahme bei seinem Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer ein. Gleichzeitig nahm unsere Schadenabteilung telefonischen Kontakt mit dem dort zuständigen Kollegen auf, um direkt mögliche Schritte zur Schadensbegrenzung abzustimmen.
Immer im Gespräch bleiben – der Versicherer lässt mit sich reden
Dank der überzeugenden Argumentation unserer Schadenabteilung erkannte der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer an, dass das Versäumen der die Notfrist in diesem Fall äußerst unglücklich versäumt wurde.
Der Versicherer gewährte dem Makler deshalb Abwehrschutz. Das bedeutet: Er übernahm die Kosten zur Verteidigung gegen die Klage – sogar inklusive der zusätzlichen Kosten, die durch das drohende Versäumnisurteil entstanden waren. Normalerweise hätte der Makler diese überflüssigen Kosten selbst tragen müssen.
Nehmen Sie gerichtliche Fristen ernst – das Fazit
Insbesondere bei gelben Umschlägen ist höchste Aufmerksamkeit gefragt! Diese gerichtlichen Postzustellungsurkunden enthalten oft Dokumente mit Notfristen – meist nur 14 Tage – die keinesfalls versäumt werden dürfen. Andernfalls drohen nicht nur hohe Gerichtskosten, sondern auch ein automatisches Urteil gegen Sie, selbst wenn die eigentlichen Vorwürfe unbegründet sind!
Wenn also schon der Postmann nicht zweimal klingelt, sollten doch zumindest bei Ihnen selbst alle Alarmglocken schrillen, wenn Sie einen gelben Briefumschlag erblicken.
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.
Ansprechpartner zu dieser Meldung
Ass. jur. Dr. Oliver Fröhlich, LL.M.
E‑Mail: schaden@haftpflichtexperten.de