Wird der Makler zum Panzerknacker, ist die Bürohaftpflicht Gold wert.

Ein gewöhn­li­cher Arbeits­tag im Mak­ler­bü­ro bie­tet meist wenig Raum für Über­ra­schun­gen. Rou­ti­ne kann aber auch tückisch sein, wenn man nicht mit ver­än­der­ten Gege­ben­hei­ten rech­net. Eine win­zi­ge Unacht­sam­keit kann dann aus­rei­chen, um teu­re Fol­gen nach sich zu zie­hen.

Unerwarteter Widerstand – der Sachverhalt

Der Mit­ar­bei­ter eines Ver­si­che­rungs­mak­lers fühl­te sich von der Son­ne geblen­det und woll­te daher, wie fast jeden Tag, die elek­tri­schen Roll­lä­den her­un­ter­las­sen. Ihm war aber lei­der ent­gan­gen, dass ein Arbeits­kol­le­ge an dem Tag einen neu­en Büro­tisch auf­ge­baut und den Werk­zeug­kas­ten auf der Fens­ter­bank abge­stellt hat­te.

Der Roll­la­den fuhr her­un­ter und setz­te auf dem Werk­zeug­kas­ten auf. Der Wider­stand war so stark, dass meh­re­re Hal­te­run­gen im Roll­la­den­kas­ten aus dem soge­nann­ten Pan­zer her­aus­bra­chen! Eine Repa­ra­tur kam nicht infra­ge, da der Roll­la­den danach zu kurz gewe­sen wäre. Somit war ein voll­stän­di­ger Aus­tausch die ein­zi­ge sinn­vol­le Lösung.

Der Ver­si­che­rungs­mak­ler doku­men­tier­te den Vor­fall genau und hielt die Situa­ti­on auf Fotos fest. Ein ange­for­der­ter Kos­ten­vor­anschlag bezif­fer­te die Kos­ten für die Erneue­rung auf rund 1.700 Euro.

Trotz „Panzerknacker” kein Vermögensschaden – die Deckungsebene

Auch wenn der All­tag eines Ver­si­che­rungs­mak­lers häu­fig von Ver­mö­gens­schä­den geprägt ist, lag in die­sem Fall kei­ner vor. Es han­del­te sich viel­mehr um einen klas­si­schen Sach­scha­den an einem fes­ten Bestand­teil der ange­mie­te­ten Büro­räu­me.

Für sol­che Fäl­le greift die Büro­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Ob sie als Bau­stein in ein Kon­zept zur Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht inte­griert ist oder als eigen­stän­di­ge Lösung besteht, ist für die Ein­ord­nung des Scha­dens uner­heb­lich. Ent­schei­dend ist nur, dass die­ser Schutz vor­han­den ist.

Im kon­kre­ten Fall war die Büro­haft­pflicht Teil des bestehen­den VSH-Ver­si­che­rungs­kon­zepts. Die Scha­den­mel­dung erfolg­te unver­züg­lich und der Ver­si­che­rer regu­lier­te voll­stän­dig.

Kleine Ursache, große Wirkung – das Fazit

Ein abge­stell­ter Werk­zeug­kas­ten reich­te aus, um im Büro die­ses Mak­lers einen Scha­den zu ver­ur­sa­chen. Der Ablauf war all­täg­lich, die Fol­ge nicht.

Für Ver­mitt­ler­un­ter­neh­men liegt der Fokus bei der eige­nen Absi­che­rung oft auf exis­ten­zi­el­len Risi­ken wie der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht oder dem Rechts­schutz. Die­ser Fall zeigt: Wei­te­re Spar­ten soll­te man nicht aus dem Blick ver­lie­ren. Eine Büro­haft­pflicht gehört eben­so wie eine Cyber­ver­si­che­rung zur not­wen­di­gen Basis für jeden Mak­ler­be­trieb, denn sie schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen klei­ner Miss­ge­schi­cke, die trotz aller Vor­sicht im Büro­all­tag vor­kom­men.
 
 
 

Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH

Die Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH aus Ham­burg bie­tet mit einem Kom­pe­tenz­team u. a. aus Voll­ju­ris­ten und Ver­si­che­rungs­kauf­leu­ten einen Voll­ser­vice in der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht an – inklu­si­ve umfas­sen­der Betreu­ung im Scha­dens­fall. Die Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH ist seit Jah­ren einer der Markt­füh­rer in ihrem Seg­ment.
 

Ansprechpartner zu dieser Meldung


Ass. jur. Dr. Oli­ver Fröh­lich, LL.M.
schaden@haftpflichtexperten.de