VSH 2026: Was sich in unseren Konzepten getan hat – und wie wir sie laufend weiterentwickeln
Gute Konzepte entstehen nicht einfach – sie entwickeln sich kontinuierlich weiter. In unseren VSH-Deckungskonzepten hat sich in den letzten Monaten daher einiges getan. Wir stehen mit allen Konzeptpartnern im dauerhaften fachlichen Austausch und bringen aktiv Erfahrungen aus der Praxis, Schadenfällen und aktuellen – nicht zuletzt regulatorischen – Marktanforderungen ein. Dieser Prozess ist niemals abgeschlossen, im Gegenteil: Wir arbeiten gemeinsam mit den Versicherern bereits an weiteren Themen und Anpassungen, um die Konzepte auch künftig an neue Anforderungen im Makleralltag anzupassen.
Für Sie bedeutet das: Ihr Versicherungsschutz bleibt nicht statisch, sondern entwickelt sich mit. Und dies – dank Innovationsklauseln – auch bestandswirksam.
Vier Konzepte – gezielt unterschiedlich aufgestellt
Unsere Deckungslösungen über ALLCURA, Allianz, ERGO und R+V verfolgen bewusst unterschiedliche Schwerpunkte. Genau darin liegt ihre Stärke: Nicht ein Einheitsprodukt, sondern ein Portfolio, das verschiedene Profile und Geschäftsmodelle abbildet.
Mit der Allianz konnten wir zuletzt einen Kostenbaustein für den Abwehrschutz vereinbaren, wenn streitig ist, ob die ausgeübte Tätigkeit in einem Schadenfall zum Berufsbild/Tätigkeitsumfang einer erlaubnispflichtigen versicherten Tätigkeit gehört.
Über die ERGO gab es zuletzt die umfangreichsten Erweiterungen und Anpassungen. Hervorzuheben sind die psychologische Unterstützung im Schadensfall und die optionalen Bausteine „Erweiterter Handelsgeschäftebaustein“ sowie die „Best-Leistungsgarantie“, die jeweils gegen Zuschlag vereinbart werden können.
Über den erweiterten Handelsgeschäftebaustein besteht neben der Vermittlung von gebrauchten Kapitallebensversicherungen, Containern und Wechselbrücken sowie physischen Edelmetallen erstmals die Möglichkeit, Versicherungsschutz für die erlaubnisfreie Vermittlung von Direktinvestments in erneuerbare Energien zu erhalten. Diese umfassen Photovoltaik- und Solaranlagen, Luft‑, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Windkraftanlagen sowie Blockheizkraftwerke einschließlich der hiermit im Zusammenhang stehenden Bewirtschaftungsverträge und Speichermedien.
Im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie wird die ERGO
- den Versicherungsschutz im Rahmen der Besonderen Bedingungen erweitern
- Entschädigungsgrenzen entsprechend erhöhen,
- Selbstbehalte reduzieren bzw. streichen, es sei denn, es handelt sich um einen individuell oder durch die Wahl eines entsprechenden Tarifes vereinbarten Selbstbehalt.
„Wir halten unser Deckungskonzept bei der ERGO bereits für ausgesprochen weitgehend und verfolgen als Makler den Ansatz, unsere Kunden individuell zu betreuen und deren Risiko zu analysieren. Best-Leistungsgarantien sind gut und sinnvoll, können aber auch den Kunden teilweise in trügerischer Sicherheit wiegen, weil vermeintlich immer der bestmögliche Schutz vereinbart gilt. Aber unsere Kunden haben den Wunsch geäußert, dieses Gefühl von Sicherheit haben zu wollen. Diesem Wunsch sind wir zusammen mit der ERGO nachgekommen.“ erläutert Marc Hinrichsen, Geschäftsführer der Hans John Versicherungsmakler GmbH.
„Ähnlich war es schon, als wir im Jahr 2009 mit der R+V den Kündigungsverzicht im Schadensfall entwickelt haben, der zunächst gegen Beitrag eingeschlossen werden konnte.“
Franziska Geusen, Geschäftsführerin der Hans John Versicherungsmakler GmbH, ergänzt: „Die Best-Leistungs-Garantie erweitert nicht den bestehenden Versicherungsumfang im Hinblick auf die versicherten Tätigkeiten. Über die Best-Leistungs-Garantie besteht damit beispielsweise kein Versicherungsschutz für die Vermittlung von Direktinvestments in andere Sachgüter wie etwa Edelsteine oder ‑hölzer, sofern diese in anderen VSH-Lösungen am Markt versichert sind.“
