Wie gut die Ver­si­che­rung wirk­lich ist, zeigt sich spä­tes­tens im Scha­dens­fall. Das trifft auch auf den Ser­vice des betreu­en­den Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lers zu. Um Sie best­mög­lich im Scha­dens­fall unter­stüt­zen zu kön­nen, steht Ihnen unse­re Scha­den­ab­tei­lung mit Rat und Tat zur Sei­te. Unse­re im Ver­si­che­rungs­recht sowie Bank- und Kapi­tal­markt­recht spe­zia­li­sier­ten Juris­ten prü­fen die deckungs­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen Ihres Anspruchs gegen die Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung.

„Jedes Jahr wer­den über unser Haus rund 400 Scha­dens­fäl­le gemel­det“, so Rudolf Bau­er, L.L.M. Ver­si­che­rungs­recht und Lei­ter der Scha­den­ab­tei­lung. „Viel­fach wird von unse­rer Abspra­che mit den Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rern Gebrauch gemacht, dass die Mel­de­o­b­lie­gen­heit durch Anzei­ge an unser Haus erfüllt wird. Durch die­se Abspra­che wer­den wir früh­zei­tig über mög­li­che Haft­pflicht­an­sprü­che infor­miert und kön­nen unse­re Kun­den best­mög­lich unter­stüt­zen.“ Wir zei­gen Lösungs­mög­lich­kei­ten zur Dees­ka­la­ti­on auf und las­sen es gar nicht erst zu einem Scha­dens­fall kom­men. „Hier trennt sich die Spreu vom Wei­zen.“, so Rudolf Bau­er wei­ter. „Wir sind für unse­re Kun­den da, wenn sie uns am meis­ten brau­chen.“ Da Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler nicht oft mit Haft­pflicht­an­sprü­chen kon­fron­tiert wer­den, ist auch eine mora­li­sche Unter­stüt­zung wich­tig. Die bie­tet Ihnen Ihr Ver­si­che­rungs­mak­ler – die Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH.