Wie gut die Versicherung wirklich ist, zeigt sich spätestens im Schadensfall. Das trifft auch auf den Service des betreuenden Versicherungsvermittlers zu. Um Sie bestmöglich im Schadensfall unterstützen zu können, steht Ihnen unsere Schadenabteilung mit Rat und Tat zur Seite. Unsere im Versicherungsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Juristen prüfen die deckungsrechtlichen Voraussetzungen Ihres Anspruchs gegen die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
„Jedes Jahr werden über unser Haus rund 400 Schadensfälle gemeldet“, so Rudolf Bauer, L.L.M. Versicherungsrecht und Leiter der Schadenabteilung. „Vielfach wird von unserer Absprache mit den Vermögensschaden-Haftpflichtversicherern Gebrauch gemacht, dass die Meldeobliegenheit durch Anzeige an unser Haus erfüllt wird. Durch diese Absprache werden wir frühzeitig über mögliche Haftpflichtansprüche informiert und können unsere Kunden bestmöglich unterstützen.“ Wir zeigen Lösungsmöglichkeiten zur Deeskalation auf und lassen es gar nicht erst zu einem Schadensfall kommen. „Hier trennt sich die Spreu vom Weizen.“, so Rudolf Bauer weiter. „Wir sind für unsere Kunden da, wenn sie uns am meisten brauchen.“ Da Versicherungsvermittler nicht oft mit Haftpflichtansprüchen konfrontiert werden, ist auch eine moralische Unterstützung wichtig. Die bietet Ihnen Ihr Versicherungsmakler – die Hans John Versicherungsmakler GmbH.