Wirksames Risikomanagement: Worauf es bei der eigenen VSH wirklich ankommt

Wer täg­lich Risi­ken für sei­ne Kun­den managt, darf die eige­nen haf­tungs­recht­li­chen Unwäg­bar­kei­ten nicht unter­schät­zen – vor allem, wenn es um die Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung (VSH) geht. Sie ist das Sicher­heits­netz im Ernst­fall, aber nur dann, wenn es auch wirk­lich hält. Der Markt ist kom­plex, die Deckungs­un­ter­schie­de sind regel­mä­ßig nur auf den zwei­ten Blick erkenn­bar. Auch, wenn wir es als gro­ße Wert­schät­zung emp­fin­den, dass unse­re Deckungs­kon­zep­te immer wie­der als Maß­stab für Markt­ver­glei­che wie zuletzt in einer Aus­ar­bei­tung von Prof. Dr. Hans-Peter Schwin­tow­ski her­an­ge­zo­gen wer­den, wei­sen die jewei­li­gen Ver­fas­ser rich­ti­ger­wei­se auf eines grund­sätz­lich deut­lich hin: Die Gegen­über­stel­lun­gen von Deckungs­in­hal­ten kön­nen nie­mals voll­stän­dig sein und kön­nen so den tat­säch­li­chen, indi­vi­du­el­len Bedarf auch nie­mals in Gän­ze abbil­den. Es bleibt somit immer erfor­der­lich die­sen Bedarf genau zu erfas­sen. Nur so kann sicher­ge­stellt wer­den, dass es im Scha­den­fall kein böses Erwa­chen gibt. Doch wor­auf kommt es ansons­ten wirk­lich an, wenn Ver­si­che­rungs­mak­ler ihre eige­ne Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung gestal­ten oder den pas­sen­den Part­ner dafür aus­wäh­len? Die fol­gen­den Punk­te zei­gen, wel­che Kri­te­ri­en im All­tag den Unter­schied machen – und wie sich aus einer Pflicht­auf­ga­be ein spür­ba­res Mehr an Sicher­heit ent­wi­ckeln lässt.1

1. Die Prämie: Günstig ist nicht immer klug

Vie­le Mak­ler ach­ten bei ihrer eige­nen Absi­che­rung vor allem auf die Prä­mie. Häu­fig steht dahin­ter die Annah­me, dass ohne­hin kein Scha­den ein­tre­ten wird. Ent­spre­chend wer­den Ver­si­che­rungs­sum­men auf das gesetz­li­che Mini­mum beschränkt, Selbst­be­hal­te hoch ange­setzt und optio­na­le Bau­stei­ne weg­ge­las­sen. Die­se Stra­te­gie bedeu­tet jedoch kei­ne Risi­ko­re­du­zie­rung, son­dern eine bewuss­te Risi­ko­er­hö­hung. Spä­tes­tens im Scha­dens­fall kann das teu­er wer­den. Das ist ins­be­son­de­re für die Betrof­fe­nen tra­gisch, da sich bedarfs­ge­rech­ter Ver­si­che­rungs­schutz und güns­ti­ge Prä­mi­en nicht aus­schlie­ßen müs­sen.

2. Die Versicherungsbedingungen: Qualität statt Quantität

Die Bedin­gun­gen sind das Herz­stück jeder VSH. Doch ein umfang­rei­ches Bedin­gungs­werk bedeu­tet nicht auto­ma­tisch bes­se­ren Schutz. Man­che Klau­seln wir­ken beein­dru­ckend, sind aber ledig­lich klar­stel­len­der Natur und schaf­fen inhalt­lich kei­ne ech­ten Vor­tei­le. „Häk­chen­ver­glei­che“ sug­ge­rie­ren häu­fig Unter­schie­de, die in der Pra­xis gar nicht bestehen. Ent­schei­dend ist, dass das Bedin­gungs­werk exakt zu den tat­säch­li­chen Tätig­kei­ten des Mak­lers passt und regel­mä­ßig aktua­li­siert wird. Inno­va­ti­ons­klau­seln sind in die­sem Zusam­men­hang eine gro­ße Hil­fe, hal­ten sie doch den Ver­si­che­rungs­schutz bedin­gungs­sei­tig für die schon ver­si­cher­ten Tätig­kei­ten auf dem immer aktu­el­len Stand. Sie hel­fen jedoch nicht bei Auf­nah­me gänz­lich neu­er Tätig­kei­ten, die gege­be­nen­falls zudem zuschlag­pflich­tig sind. Für der­ar­ti­ge Ver­än­de­run­gen des Ver­mitt­lungs­ver­hal­tens muss der Ver­si­che­rungs­schutz aktiv ange­passt wer­den. Ein beson­ders pra­xis­re­le­van­ter Fort­schritt ist zudem die Ein­füh­rung von VSH-Lösun­gen mit Umkehr der Beweis­last. Hier muss der Ver­si­che­rer nach­wei­sen, dass eine Tätig­keit nicht zum ver­si­cher­ten Berufs­bild gehört – nicht umge­kehrt. Das schafft für Ver­mitt­ler ein deut­li­ches Plus an Sicher­heit.

3. Die ausreichende Höhe des Versicherungsschutzes

Mit unse­rem seit 10 Jah­ren exis­tie­ren­den 25 Mio. EUR Grup­pen-Exce­den­ten für den Bereich der Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lung bie­ten wir unse­ren Kun­den zusätz­li­che Sicher­heit für den Ver­si­che­rungs­fall und reagie­ren auf den Umstand, dass vie­le Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen trotz sich ste­tig erhö­hen­der Risi­ken und trotz eben­so erhöh­ter Anfor­de­run­gen an den Ver­mitt­ler­be­rufs­stand nur bis zur Pflicht­ver­si­che­rungs­sum­me bezie­hungs­wei­se knapp dar­über hin­aus ver­si­chert sind. Trotz die­ser erhöh­ten Sicher­heit im Rah­men unse­rer Betreu­ung emp­feh­len wir grund­sätz­lich die ein­zel­ver­trag­lich ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me zu erhö­hen. Eine indi­vi­du­el­le Ver­si­che­rungs­lö­sung bis zu 10 Mio. EUR oder 20 Mio. EUR kön­nen wir Ihnen grund­sätz­lich pro­blem­los anbie­ten. Aber auch dar­über­hin­aus­ge­hen­de Ver­si­che­rungs­sum­men sind selbst­ver­ständ­lich mög­lich und kön­nen im indi­vi­du­el­len Fall umge­setzt wer­den.

4. Der Service: Entscheidend im Alltag und im Ernstfall

Die Wahl der VSH endet nicht beim Ver­trags­ab­schluss. Eine Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist weit mehr als ein Ver­trag mit Sum­men, Selbst­be­hal­ten und Klau­seln. Min­des­tens genau­so wich­tig ist der Ser­vice – Mak­ler soll­ten auf schnel­le Reak­ti­ons­zei­ten, kom­pe­ten­te Ansprech­part­ner und eine ech­te Beglei­tung über die gesam­te Ver­trags­lauf­zeit ach­ten. Ein Ser­vice, der nicht nur reagiert, son­dern mit­denkt. Als Ver­si­che­rungs­mak­ler für Ver­si­che­rungs­mak­ler.

Fazit

Es gibt wich­ti­ge Aspek­te, die bei der Wahl des Ansprech­part­ners, Dienst­leis­ters oder Part­ners im Bereich der eige­nen VSH zu berück­sich­ti­gen sind. Neben den Gesichts­punk­ten Prä­mie, Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me und Ser­vice sind natür­lich vie­le wei­te­re Punk­te beach­tens­wert. An die­ser Stel­le sei nur auf die Wich­tig­keit hin­ge­wie­sen, dass auch ein ver­läss­li­cher und im deut­schen VSH-Markt für Ver­mitt­ler erfah­re­ner Risi­ko­trä­ger gewählt wird, der eine hohe Fach- und Scha­den­kom­pe­tenz hat. Unse­res Erach­tens kommt es dar­auf an, dass die Anfor­de­run­gen an alle Punk­te min­des­tens gut erfüllt wer­den.

 
 

1Hilf­reich ist zudem die VSH-Check­lis­te des AfW, bei deren Erstel­lung wir maß­geb­lich unter­stüt­zen dür­fen.