Vermögensschaden-Haftpflicht

In Deutsch­land ste­hen rela­tiv weni­ge Anbie­ter von Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen für Ver­mitt­ler, Bera­ter, Ver­wal­ter sowie rechts- und wirt­schafts­be­ra­ten­de Beru­fe zur Ver­fü­gung.

Die Zeich­nung die­ser Risi­ken erfor­dert das Ver­ständ­nis und Bekennt­nis des Ver­si­che­rers zum Ver­stoß­prin­zip und den Umgang mit Spät­schä­den. Für uns steht daher eine lang­fris­ti­ge und nach­hal­ti­ge Zusam­men­ar­beit mit den Ver­si­che­rern im Fokus.

Die Risi­ken erfor­dern dar­über hin­aus beson­de­res fach­li­ches Know-how im natio­na­len Ver­si­che­rungs- und Haf­tungs­recht sowie im jewei­li­gen Berufs­recht. Um die­sen Anspruch zu gewähr­leis­ten, arbei­ten wir im Bereich der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung aus­schließ­lich mit deut­schen Risi­ko­trä­gern zusam­men.

Die Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­folgt eine Dop­pel­funk­ti­on: Ver­brau­cher­schutz auf der einen und Exis­tenz­si­che­rung des Dienst­leis­ters auf der ande­ren Sei­te.

Wann geben Sie Ihre Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung in die Hän­de von Spe­zia­lis­ten?

Wir bie­ten Ver­si­che­rungs­mak­lern und Ver­si­che­rungs­ver­tre­tern mit Erlaub­nis vier Deckungs­kon­zep­te, die weit über den Markt­stan­dard hin­aus­ge­hen.

Sta­bi­li­tät und Lang­fris­tig­keit sind für uns wich­ti­ge Eck­pfei­ler bei Ihren Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen. Im Jahr 2001 wur­de über die R+V All­ge­mei­ne Ver­si­che­rung AG das John-Modul­sys­tem® ver­ein­bart und gehört heu­te zu dem am ver­brei­tets­ten Deckungs­kon­zep­ten unter Ver­si­che­rungs­mak­lern und ‑ver­tre­tern.

Unse­re lang­jäh­ri­gen Kon­zept­part­ner:

Bera­tern und Ver­wal­tern bie­ten wir eben­falls bedarfs­ge­rech­te Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen über die­se Ver­si­che­rer an. 

Optimaler Versicherungsschutz für Kanzleien

Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung in der Absi­che­rung von

  • Rechts­an­wäl­ten
  • Steu­er­be­ra­tern
  • Wirt­schafts­prü­fern
  • ver­ei­dig­ten Buch­prü­fern
  • Nota­ren
  • Anwalts­no­ta­ren
  • Patent­an­wäl­ten
  • Insol­venz­ver­wal­tern

Ob als Ein­zel­kanz­lei, Büro­ge­mein­schaft oder inter­pro­fes­sio­nel­ler Kanz­lei – wir ana­ly­sie­ren die indi­vi­du­el­le Situa­ti­on und bie­ten den pas­sen­den Schutz an. Hier­zu prü­fen und opti­mie­ren wir gern die aktu­el­le Absi­che­rung oder beglei­ten bei der Neu­grün­dung von Kanz­lei­en.

Als Spe­zi­al­mak­ler mit lang­jäh­ri­ger Erfah­rung in der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ste­hen wir bera­tend zur Ver­fü­gung und haben die Viel­zahl der Beson­der­hei­ten der unter­schied­li­chen Deckungs­kon­zep­te stets im Blick.

Für uns steht grund­sätz­lich eine lang­fris­ti­ge und nach­hal­ti­ge Part­ner­schaft im Fokus. Durch regel­mä­ßi­ge Ver­hand­lun­gen mit den Ver­si­che­rern kön­nen wir Zugang zu her­vor­ra­gen­den Ver­si­che­rungs­kon­zep­ten bie­ten, die sich den schnell wan­deln­den Anfor­de­run­gen der Haf­tung von Rechts­an­wäl­ten, Steu­er­be­ra­tern und Wirt­schafts­prü­fern anpas­sen.

Ein Syndikusanwalt oder ein angestellter Anwalt benötigt eine Police für die Zulassung?

Über unse­ren Online-Antrag kann die Zulas­sungs­po­li­ce direkt bean­tragt wer­den:

Besonderheiten PartG mbB

Es soll eine PartG mbB gegrün­det oder nach­träg­lich in eine sol­che umfir­miert wer­den? Gern beglei­ten wir dabei und erläu­tern die unter­schied­li­chen ver­si­che­rungs­tech­ni­schen Anfor­de­run­gen an die­se Rechts­form. So kann nicht nur das pas­sen­de Deckungs­kon­zept gefun­den wer­den, wir unter­stüt­zen ins­be­son­de­re auch bei der Wahl der kor­rek­ten Ver­si­che­rungs­sum­me und Jah­res­höchst­leis­tung. Beson­ders bei der PartG mbB besteht andern­falls schnell die Gefahr, dass die Haf­tungs­be­schrän­kung durch feh­len­den Ver­si­che­rungs­schutz gefähr­det wird.