Erneute Verbesserungen in Ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns sehr, Sie informieren zu können, dass wir unser Deckungskonzept zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, das „John-Cover®“, in dem Sie über uns bei der Allianz versichert sind, erneut verbessern konnten.
Nachfolgend möchten wir Ihnen die Leistungsverbesserungen in den HV 7100/04, von denen Sie über unsere Innovationsklausel automatisch seit dem 04.08.2016 profitieren, vorstellen:
➥ Reputationsschäden
Bei Reputationsschäden übernimmt der Versicherer die Kosten eines externen Beraters bis zu einer Versicherungssumme von 10.000 EUR.
➥ Wirksamwerden der Kündigung des Versicherers im Schadenfall
Die vormals auf 3 Monate verlängerte Wirksamkeit der Kündigung des Versicherers im Schadenfall wurde auf 6 Monate verlängert.
➥ Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten
Versicherungsschutz besteht für die Vermittlung an externe Rechtsdienstleister zur Beratung bei und Erstellung von Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten bis zu einer Versicherungssumme von 250.000 EUR.
➥ Optional: Generationenberater/Ruhestandsplaner (HV 7143/00)
Über eine separate Versicherungssumme in Höhe von 250.000 EUR besteht gegen einen Zuschlag von 100 EUR netto p.a. (zzgl. etwaiger Mitarbeiterzuschläge/ abzüglich Laufzeitnachlass) Versicherungsschutz für die Tätigkeit als zertifizierter Generationenberater/Ruhestandsplaner für Tätigkeiten, die nicht bereits unter eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung fallen.
Sofern Sie diesen Baustein kostenpflichtig einschließen wollen, melden Sie sich bitte bei uns.
Sofern Sie über das „John-Cover®“ hinaus zudem eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Immobiliendienstleistungen im Rahmen der Zusatzbedingungen (HV 7110) unterhalten, gelten ab dem 04.08.2016 neben der Innovationsklausel auch die Tätigkeit als Tippgeber sowie Tippgeber des Versicherungsnehmers und der Versicherungsschutz für Organe und Mitarbeiter als vereinbart . Die neuen Bedingungen (HV 7110/02) werden Ihrem Vertrag hinterlegt, so dass Sie zeitnah einen entsprechenden Nachtrag erhalten.