Erneute Verbesserungen in Ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Sehr geehr­te Damen und Her­ren,
lie­be Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen,

wir freu­en uns sehr, Sie infor­mie­ren zu kön­nen, dass wir unser Deckungs­kon­zept zur Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, das „John-Cover®“, in dem Sie über uns bei der Alli­anz ver­si­chert sind, erneut ver­bes­sern konn­ten.

Nach­fol­gend möch­ten wir Ihnen die Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen in den HV 7100/04, von denen Sie über unse­re Inno­va­ti­ons­klau­sel auto­ma­tisch seit dem 04.08.2016 pro­fi­tie­ren, vor­stel­len:


Repu­ta­ti­ons­schä­den 
Bei Repu­ta­ti­ons­schä­den über­nimmt der Ver­si­che­rer die Kos­ten eines exter­nen Bera­ters bis zu einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 10.000 EUR.


Wirk­sam­wer­den der Kün­di­gung des Ver­si­che­rers im Scha­den­fall
Die vor­mals auf 3 Mona­te ver­län­ger­te Wirk­sam­keit der Kün­di­gung des Ver­si­che­rers im Scha­den­fall wur­de auf 6 Mona­te ver­län­gert.


Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten
Ver­si­che­rungs­schutz besteht für die Ver­mitt­lung an exter­ne Rechts­dienst­leis­ter zur Bera­tung bei und Erstel­lung von Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten bis zu einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 250.000 EUR.


Optio­nal: Generationenberater/Ruhestandsplaner (HV 7143/00)
Über eine sepa­ra­te Ver­si­che­rungs­sum­me in Höhe von 250.000 EUR besteht gegen einen Zuschlag von 100 EUR net­to p.a. (zzgl. etwa­iger Mitarbeiterzuschläge/ abzüg­lich Lauf­zeit­nach­lass) Ver­si­che­rungs­schutz für die Tätig­keit als zer­ti­fi­zier­ter Generationenberater/Ruhestandsplaner für Tätig­kei­ten, die nicht bereits unter eine gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung fal­len.

Sofern Sie die­sen Bau­stein kos­ten­pflich­tig ein­schlie­ßen wol­len, mel­den Sie sich bit­te bei uns.


Sofern Sie über das „John-Cover®“ hin­aus zudem eine Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Immo­bi­li­en­dienst­leis­tun­gen im Rah­men der Zusatz­be­din­gun­gen (HV 7110) unter­hal­ten, gel­ten ab dem 04.08.2016 neben der Inno­va­ti­ons­klau­sel auch die Tätig­keit als Tipp­ge­ber sowie Tipp­ge­ber des Ver­si­che­rungs­neh­mers und der Ver­si­che­rungs­schutz für Orga­ne und Mit­ar­bei­ter als ver­ein­bart . Die neu­en Bedin­gun­gen (HV 7110/02) wer­den Ihrem Ver­trag hin­ter­legt, so dass Sie zeit­nah einen ent­spre­chen­den Nach­trag erhal­ten.