Neben unserer Schwerpunktkompetenz als Ihr Makler im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung unterhalten wir bekanntermaßen zudem erfolgreiche Rahmenverträge im Bereich Spezial-Rechtsschutz für Versicherungsvermittler, die auch einen exklusiven Berufsvertrags-Rechtsschutz enthalten.
Heute möchten wir Sie auch im Rahmen unserer Maklerpflichten darüber informieren, dass wir unser Produktportfolio für die Rechtsschutzabsicherung unserer Kunden durch einen Universal-Straf-Rechtsschutz als Ergänzungsdeckung oder Einzellösung über die Roland Rechtsschutz-Versicherung-AG erweitern konnten.
Bei diesem Universal-Straf-Rechtsschutz sind bemerkenswerterweise Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten für sämtliche Personen in Ausübung Ihrer Tätigkeit für das Unternehmen bis zur Versicherungssumme in Höhe von 300.000,- € ohne Sublimit versichert. Der Rechtsschutz besteht hierbei auch für Mitarbeiter und zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass Unterstützung sogar dann gewährt wird, wenn das Ermittlungsverfahren noch nicht eingeleitet, aber eine Beratung notwendig ist. Zudem werden die Kosten für mehrere Rechtsanwälte je Beschuldigten übernommen. Für die professionelle Strafverteidigung in einem privaten Steuerstrafverfahren besteht ebenfalls Versicherungsschutz, wenn gleichzeitig gegen das Unternehmen ermittelt wird. Zudem gilt nicht nur ein Rückforderungsverzicht bei Vorsatzverurteilung im Strafbefehlsverfahren als vereinbart, sondern auch ein Rückforderungsverzicht bei Verurteilung wegen bedingten Vorsatzes (dolus eventualis), sofern ausschließlich eine Geldstrafe verhängt wird.
Wir sind stolz, dass wir Ihnen dieses qualitativ hochwertige Produkt bereits zu einer Jahresbruttoprämie ab 199,-€ anbieten können. Informationen zu unserem Universal-Straf-Rechtsschutz finden Sie hier.