Warten Sie nicht, bis es zu spät ist: Der Universal-Straf-Rechtsschutz schützt Sie und Ihre Mitarbeiter bei strafrechtlichen Vorwürfen!

Als Ver­si­che­rungs­mak­ler tra­gen Sie eine hohe Ver­ant­wor­tung. Die Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten, wel­che ent­ste­hen, wenn eine Vor­schrift im Straf­recht ver­letzt wur­de. Bei der Ankla­ge spielt es kei­ne Rol­le, ob der Beschul­dig­te die Rechts­ver­let­zung grob fähr­läs­sig oder vor­sätz­lich beging.

Wussten Sie schon, dass …

… der Stun­den­lohn eines Straf­ver­tei­di­gers bei 180 bis 300 EUR liegt? Der Punkt „Hono­rar­ver­ein­ba­rung für Mit­glie­der der Geschäfts­lei­tung und alle Mit­ar­bei­ter“ bezieht sich genau auf die Über­nah­me der Kos­ten im Ermitt­lungs­ver­fah­ren bis zum Straf­ge­richt.

… die Staats­an­walt­schaft per Gesetz dazu ver­pflich­tet ist, jedem Ver­dacht nach­zu­ge­hen? Oft­mals auch wegen unbe­wuss­ter Ver­stö­ße, aber auch immer öfter wegen fal­scher Ver­däch­ti­gun­gen. 

… der Ver­si­che­rungs­fall erst durch die Ein­lei­tung des Ermitt­lungs­ver­fah­rens aus­ge­löst wird? Es besteht somit auch Ver­si­che­rungs­schutz, wenn die Ursa­che in der Ver­gan­gen­heit liegt, also noch kei­ne Absi­che­rung exis­tier­te.

Beispielfall: Vorwurf der Steuerhinterziehung

Das Finanz­amt moniert beim Mak­ler die feh­len­de Steu­er­erklä­rung. Trotz mehr­fa­cher Anmah­nung durch das Finanz­amt wird die­se nicht abge­ge­ben. Dar­auf­hin ver­an­lasst das Finanz­amt die Ein­lei­tung eines Steu­er-Straf­ver­fah­rens wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung.

Ergeb­nis: In einem kon­kre­ten Fall belie­fen sich die Rechts­kos­ten auf € 2.100, die der Mak­ler dank sei­ner Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz nicht selbst tra­gen muss­te.

Beispielfall: Vorwurf der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen

Nach dem Wech­sel aus der Aus­schließ­lich­keit in die Mak­ler­tä­tig­keit wur­de gegen den Mak­ler durch die Staats­an­walt­schaft ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Es wur­de von dem ehe­ma­li­gen Ver­si­che­rer behaup­tet, dass der Mak­ler Unter­la­gen, die aus den Daten­be­stän­den des Ver­si­che­rers stam­men (vor allem Kun­den­lis­ten, Ver­trags­un­ter­la­gen, Adress­lis­ten) für sei­ne Mak­ler­tä­tig­keit genutzt hat.

Ergeb­nis: Vor­satz­ver­ur­tei­lung per Straf­be­fehl. D. h. der Mak­ler wur­de rechts­kräf­tig ver­ur­teilt. Auf­grund der Erle­di­gung durch Straf­be­fehl trägt aber in die­sem Fall sein Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz die Kos­ten! Die Kos­ten in Höhe von € 3.500 muss­te der Mak­ler inso­fern nicht selbst tra­gen.

Beispielfall: Vorwurf der Urkundenfälschung

Gegen den Mak­ler wur­de ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Fäl­schung von schrift­li­chen Erklä­run­gen durch den Mak­ler an einen Ver­si­che­rer ein­ge­lei­tet. Der Mak­ler soll­te im Namen des Kun­den schrift­li­che Erklä­run­gen an den Ver­si­che­rer ver­fasst und die­se hier­bei mit dem Namens­zug bzw. der Unter­schrift des Kun­den ver­se­hen haben.

Ergeb­nis: Nach umfas­sen­den Ermitt­lun­gen und einem Schrift­gut­ach­ten wur­de das Straf­ver­fah­ren gem. § 170 Abs. 2 StPO ein­ge­stellt. Die Kos­ten muss der Mak­ler aber bei die­ser Ein­stel­lung selbst tra­gen. Die Kos­ten belau­fen sich auf rund € 4.800 und wur­den von der Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nom­men.

Ausgewählte Highlights unseres Produkts

Hono­rar­ver­ein­ba­run­gen mit Rechts­an­wäl­ten sind für sämt­li­che Per­so­nen in Aus­übung ihrer Tätig­keit für das Unter­neh­men ver­si­chert, bis Ver­si­che­rungs­sum­me in Höhe von 300.000 EUR (ohne Sub­li­mit).

Rechts­schutz besteht auch für Mit­ar­bei­ter von ein­ge­setz­ten Fremd­fir­men und für freie Mit­ar­bei­ter, sofern Sie zustim­men.

Kos­ten­über­nah­me auch für meh­re­re Rechts­an­wäl­te je Beschul­dig­ten.

Unter­stüt­zung erhal­ten Sie auch dann, wenn das Ermitt­lungs­ver­fah­ren noch nicht ein­ge­lei­tet, aber eine Bera­tung not­wen­dig ist (vor­sorg­li­cher Rechts­schutz).

Kos­ten­über­nah­me auch für die pro­fes­sio­nel­le Straf­ver­tei­di­gung in einem pri­va­ten Steu­er­straf­ver­fah­ren, wenn gleich­zei­tig gegen das Unter­neh­men ermit­telt wird.

Geben Sie die Straf-Rechtsschutzversicherung für Ihr Unternehmen in die Hände von Spezialisten!

Wir freu­en uns, Ihnen die­ses qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Pro­dukt bereits zu einer Jah­res­brut­to­prä­mie ab 290,77€ anbie­ten zu kön­nen.

Wir beraten Sie gern persönlich!

Las­sen Sie sich von uns zu Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung bera­ten. Gemein­sam eru­ie­ren wir den Bedarf für einen opti­ma­len Ver­si­che­rungs­schutz!

Büsra Özkan

Fach­li­che Refe­ren­tin
Wirt­schafts­ju­ris­tin

Anna-Lena Slota

Kun­den­be­treu­ung
Wirt­schafts­ju­ris­tin