Mit dem E‑Bike auf dem Holzweg, nur weil S Ärger macht!

Manch­mal liegt der Unter­schied zwi­schen rich­tig ver­si­chert und gar nicht ver­si­chert in einem ein­zi­gen Buch­sta­ben. Wenn die­ser klei­ne Unter­schied zu einem gro­ßen Miss­ver­ständ­nis führt, kommt es schnell zu einer unan­ge­neh­men Haf­tungs­si­tua­ti­on für den Mak­ler. Ein Fall, der zeigt, wie wich­tig gute Pro­dukt­kennt­nis und genau­es Hin­hö­ren im Mak­ler­all­tag sind.

Nur ein Buchstabe, doch ein großes Problem – der Sachverhalt

Der Mak­ler betreu­te sei­nen Kun­den schon seit vie­len Jah­ren – von der ers­ten Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung bis zu ver­schie­de­nen Sach­ver­si­che­run­gen. Im Som­mer 2021 mel­de­te sich der Kun­de mit einem neu­en Anlie­gen: Er hat­te sich ein E‑Bike gekauft und woll­te es mit einer Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung absi­chern.

In der Bera­tung über­gab der Kun­de alle not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen, ein­schließ­lich Kauf­preis und Rah­men­num­mer. Er wies auch dar­auf hin, dass es sich um ein soge­nann­tes S‑Pedelec han­del­te. Im Unter­schied zu Pedelecs unter­stüt­zen die­se das Tre­ten bis zu einer Geschwin­dig­keit von 45 km/h und gel­ten damit nicht mehr als Fahr­rä­der, son­dern als Klein­kraft­rä­der. Sie benö­ti­gen daher ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen, einen Füh­rer­schein und unter­lie­gen der Helm­pflicht. Ein ent­spre­chen­des „Mofa-Kenn­zei­chen“ inklu­si­ve Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­schutz hat­te sich der Kun­de bereits ei-gen­stän­dig orga­ni­siert.

Der Mak­ler lei­te­te den Antrag für die gewünsch­te Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung anschlie­ßend an den aus­ge­such­ten Ver­si­che­rer wei­ter – mit allen Daten, aber ohne den aus­drück­li­chen Hin­weis, dass es sich um ein S‑Pedelec han­del­te. Die Ver­si­che­rung poli­ciert den Antrag ohne Rück­fra­ge. Dabei war sowohl im Antrag als auch in der Poli­ce klar ver­merkt, dass das Pro­dukt aus­schließ­lich für E‑Bikes gilt, die nicht der Ver­si­che­rungs- und Füh­rer­schein­pflicht unter­lie­gen.
Damit war das Miss­ver­ständ­nis per­fekt: Der Ver­trag deck­te ein gewöhn­li­ches Pedelec ab – nicht aber das tat­säch­lich vor­han­de­ne S‑Pedelec. Der Kun­de war also ohne den gewünsch­ten Schutz unter­wegs.
Ein Jahr spä­ter kam er erneut auf den Mak­ler zu, um das E‑Bike sei­ner Ehe­frau zu ver­si­chern – die­ses Mal ein „ein­fa­ches“ Pedelec. Der Mak­ler stell­te einen Ersatz­an­trag für die Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung unter erneu­ter Anga­be aller rele­van­ten Infor­ma­tio­nen bei­der E‑Bikes. Der Ver­si­che­rungs­schutz wur­de dar­auf­hin um ein wei­te­res Fahr­rad erwei­tert und ent­spre­chend poli­ciert. Erneut fiel weder Mak­ler noch Ver­si­che­rung auf, dass bedin­gungs­ge­mäß für das S‑Pedelec des Kun­den kein Ver­si­che­rungs­schutz bestand.

Erst drei Jah­re spä­ter fiel dem Ver­si­che­rer bei einer inter­nen Bestands­ana­ly­se auf, dass die hin­ter­leg­te Rah­men­num­mer auf ein S‑Pedelec hin­wies. Da der Ver­si­che­rer für sol­che Fahr­zeu­ge kei­nen Ver­si­che­rungs­schutz anbie­tet, teil­te er dem Mak­ler mit, dass für das S‑Pedelec zu kei­nem Zeit­punkt Ver­si­che­rungs­schutz bestan­den habe und kün­dig­te das Rad aus dem Ver­si­che­rungs­ver­trag. Der Mak­ler ver­such­te, die gezahl­ten Prä­mi­en für das S‑Pedelec zurück­zu­er­hal­ten – ins­ge­samt 900 Euro. Doch der Ver­si­che­rer lehn­te ab.

Dar­auf­hin wand­te sich der Kun­de an den Mak­ler und mach­te eine Pflicht­ver­let­zung gel­tend. Schließ­lich hat­te er jah­re­lang Bei­trä­ge gezahlt, ohne einen wirk­sa­men Ver­si­che­rungs­schutz zu haben.

Im Sprint zur Lösung – die Deckungsebene

Der Mak­ler mel­de­te die Inan­spruch­nah­me unse­rer Scha­den­ab­tei­lung und reich­te zugleich alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen ein. Da die Sach­la­ge so ein­deu­tig und der Scha­den über­schau­bar war, erklär­te sich der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rer nur zwei Tage spä­ter bereit, den Scha­den voll­stän­dig zu regu­lie­ren.

Gute Verträge? Nur so stark wie ihre Pflege! – das Fazit

Der Fall zeigt, wie schnell ein schein­bar klei­ner Bera­tungs­feh­ler gro­ße Fol­gen haben kann, denn der Ver­si­che­rungs­markt ver­än­dert sich stän­dig, und mit ihm die Pro­dukt­land­schaft. Für Mak­ler bedeu­tet das: den Über­blick behal­ten, Pro­dukt­de­tails genau ken­nen und bei Unsi­cher­hei­ten lie­ber ein­mal mehr nach­fra­gen.

Gera­de in Nischen wie der E‑Bike-Ver­si­che­rung kann eine Spe­zia­li­sie­rung auf bestimm­te Spar­ten oder Pro­duk­te hel­fen, Haf­tungs­ri­si­ken deut­lich zu redu­zie­ren. Denn am Ende haf­tet in sol­chen Fäl­len fast immer der Mak­ler – nicht der Ver­si­che­rer.

 

Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH

Die Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH aus Ham­burg bie­tet mit einem Kom­pe­tenz­team u. a. aus Voll­ju­ris­ten und Ver­si­che­rungs­kauf­leu­ten einen Voll­ser­vice in der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht an – inklu­si­ve umfas­sen­der Betreu­ung im Scha­dens­fall. Die Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH ist seit Jah­ren einer der Markt­füh­rer in ihrem Seg­ment.

 

Ansprechpartner zu dieser Meldung

Ass. jur. Dr. Oli­ver Fröh­lich, LL.M.
schaden@haftpflichtexperten.de