Wenn der Postmann keinmal klingelt

Ein gel­ber Umschlag im Brief­kas­ten – unschein­bar, aber oft hoch­bri­sant. Wer ihn über­sieht oder zu spät öff­net, kann schnell in ernst­haf­te Schwie­rig­kei­ten gera­ten und ver­liert im schlimms­ten Fall ein Ver­mö­gen.

„Schatz, holst du mal die Post rein?“ – der Sachverhalt

Ein Ver­si­che­rungs­mak­ler aus einer klei­nen Stadt war als Exper­te für Gebäu­de­ver­si­che­run­gen bekannt. Sei­ne Kom­pe­tenz brach­te ihm vie­le Kun­den – aber auch einen eng getak­te­ten Zeit­plan. An einem beson­ders hek­ti­schen Tag bat er daher sei­ne Ehe­frau, die Post rein­zu­ho­len. Die leer­te den Brief­kas­ten, leg­te die Post auf die Abla­ge und bemerk­te nicht, dass dabei eini­ge Brie­fe unbe­merkt dahin­ter rutsch­ten – dar­un­ter ein auf­fäl­li­ger gel­ber Umschlag. Erst drei Wochen spä­ter fiel dem Mak­ler der Umschlag auf. Als er ihn öff­ne­te, stell­te er erschro­cken fest: Es war eine Kla­ge­schrift des ört­li­chen Land­ge­richts.

Bei dem gel­ben Umschlag han­del­te es sich um eine soge­nann­te Post­zu­stel­lungs­ur­kun­de – der offi­zi­el­le Nach­weis, dass ein recht­lich rele­van­tes Doku­ment den Emp­fän­ger erreicht hat. In die­sem Fall ent­hielt die­se eine Kla­ge­schrift mit einer Not­frist von 14 Tagen, die somit längst ver­stri­chen waren. Der Klä­ger, ein unzu­frie­de­ner Kun­de, for­der­te 65.000 Euro wegen einer angeb­li­chen Unter­ver­si­che­rung.

Was tun, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist? – die Deckungsebene

Der Mak­ler wand­te sich sofort an unse­re Scha­den­ab­tei­lung. Sicht­lich mit­ge­nom­men und auf­ge­löst schil­der­te er in einem aus­führ­li­chen Gespräch die Situa­ti­on und sei­ne Sor­ge, die For­de­rung selbst tra­gen zu müs­sen. In die­sem sehr inten­si­ven und kol­le­gia­len Tele­fo­nat wie­sen unse­re Exper­ten ihn dar­auf hin, dass der Ablauf der Frist tat­säch­lich einen Ver­stoß gegen die Pflicht zur unver­züg­li­chen Scha­den­an­zei­ge dar­stellt. Zudem droh­te bereits der Erlass eines Ver­säum­nis­ur­teils – eine auto­ma­ti­sche erst­in­stanz­li­che Ver­ur­tei­lung, wenn nicht recht­zei­tig reagiert wird. Man spricht hier­bei von „ver­ur­teilt wie bean­tragt“.

Auf unse­ren dring­li­chen Rat hin sam­mel­te der Mak­ler unver­züg­lich alle rele­van­ten Unter­la­gen und reich­te sie mit sei­ner eigen­ver­ant­wort­li­chen Stel­lung­nah­me bei sei­nem Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rer ein. Gleich­zei­tig nahm unse­re Scha­den­ab­tei­lung tele­fo­ni­schen Kon­takt mit dem dort zustän­di­gen Kol­le­gen auf, um direkt mög­li­che Schrit­te zur Scha­dens­be­gren­zung abzu­stim­men.

Immer im Gespräch bleiben – der Versicherer lässt mit sich reden

Dank der über­zeu­gen­den Argu­men­ta­ti­on unse­rer Scha­den­ab­tei­lung erkann­te der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rer an, dass das Ver­säu­men der die Not­frist in die­sem Fall äußerst unglück­lich ver­säumt wur­de.

Der Ver­si­che­rer gewähr­te dem Mak­ler des­halb Abwehr­schutz. Das bedeu­tet: Er über­nahm die Kos­ten zur Ver­tei­di­gung gegen die Kla­ge – sogar inklu­si­ve der zusätz­li­chen Kos­ten, die durch das dro­hen­de Ver­säum­nis­ur­teil ent­stan­den waren. Nor­ma­ler­wei­se hät­te der Mak­ler die­se über­flüs­si­gen Kos­ten selbst tra­gen müs­sen.

Nehmen Sie gerichtliche Fristen ernst – das Fazit

Ins­be­son­de­re bei gel­ben Umschlä­gen ist höchs­te Auf­merk­sam­keit gefragt! Die­se gericht­li­chen Post­zu­stel­lungs­ur­kun­den ent­hal­ten oft Doku­men­te mit Not­fris­ten – meist nur 14 Tage – die kei­nes­falls ver­säumt wer­den dür­fen. Andern­falls dro­hen nicht nur hohe Gerichts­kos­ten, son­dern auch ein auto­ma­ti­sches Urteil gegen Sie, selbst wenn die eigent­li­chen Vor­wür­fe unbe­grün­det sind!

Wenn also schon der Post­mann nicht zwei­mal klin­gelt, soll­ten doch zumin­dest bei Ihnen selbst alle Alarm­glo­cken schril­len, wenn Sie einen gel­ben Brief­um­schlag erbli­cken.

 

Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH

Die Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH aus Ham­burg bie­tet mit einem Kom­pe­tenz­team u. a. aus Voll­ju­ris­ten und Ver­si­che­rungs­kauf­leu­ten einen Voll­ser­vice in der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht an – inklu­si­ve umfas­sen­der Betreu­ung im Scha­dens­fall. Die Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH ist seit Jah­ren einer der Markt­füh­rer in ihrem Seg­ment.

 

Ansprechpartner zu dieser Meldung

Ass. jur. Dr. Oli­ver Fröh­lich, LL.M.

E‑Mail: schaden@haftpflichtexperten.de