Zur Frage, ob ein Versicherungsmakler ungefragt den Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung empfehlen muss
Der beklagte Versicherungsmakler prüfte für seinen Kunden die Gewerbe-Inhaltsversicherung auf ausreichende Deckung.
Dabei empfahl er dem Unternehmen zusätzlich eine Haftpflichtversicherung für den vorhandenen Radlader, vergaß jedoch den Hinweis auf die Möglichkeit einer Absicherung gegen Diebstahl. Einige Zeit später wurde das Fahrzeug gestohlen. Nachdem der Kunde von seiner Haftpflichtversicherung keinen Ersatz erhielt, verklagte er seinen Makler auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung.
Das OLG Schleswig gab dem Kunden Recht und verurteilte den Versicherungsmakler auf Schadenersatz. Eine harte Entscheidung?
Quelle: OLG Schleswig Hinweisbeschluss v. 15.11.2018 – 16 U 26/18