Nicht-Anwendung von DIN-Normen – ein Anwendungsfall für den Ausschlussgrund der wissentlichen Pflichtverletzung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern?
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist ein elementarer Schutz für Versicherungsvermittler, um sich vor den finanziellen Folgen durch Beratungsfehler zu schützen. Immer wieder ranken sich in diesem Zusammenhang Mutmaßungen, inwieweit der Schutz dieser Deckung insbesondere durch den Ausschlussgrund der wissentlichen Pflichtverletzung eingeschränkt werden beziehungsweise letztlich entfallen könnte. In einem Fachartikel wird aktuell die Hypothese aufgestellt, dass sich Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer auf diesen Ausschluss berufen könnten, wenn Vermittler im Rahmen ihrer Tätigkeit DIN-Normen unberücksichtigt lassen. Aber ist das tatsächlich so?
„Nein, meine Kontoauszüge les‘ ich nicht!“ – Was hier an die Geschichte des Suppenkaspers erinnert, war für Makler M und dessen Kunde K Realität geworden. Kunden verlassen sich auf die Fachkenntnisse und Erfahrung eines Maklers, dabei haben sie aber auch eigene Pflichten. Welche Rolle dabei die Kontrolle der eigenen Kontoauszüge spielen kann war Gegenstand des nachfolgenden Falles.
„Spam ist nicht immer wirklich Spam!“ - Ja, keine Frage: Es nervt. Spam nervt, raubt Zeit und füllt unnötig den Posteingang. Wir ertappen uns alle dabei, dass Spam großzügig mit einfachen und schnellen Klicks gelöscht wird. „Wieder ein Newsletter“ denken wir oft und schon verschwindet die E-Mail im digitalen Papierkorb. Makler M wurde zum Verhängnis, dass auch Risikoträger immer öfter den Weg der digitalen Zustellung wählen und durchaus auch wichtige Dokumente per E-Mail versenden.
Die Beendigung des Versicherungsvertrages durch Kündigung des Versicherers kann theoretisch zu einem „Berufs- oder Berufsausübungsverbot“ führen, sofern kein Versicherer zum Abschluss eines (Folge-)Vertrages bereit ist.
Während sich Versicherungsvermittler regelmäßig davor fürchten, dass sie aufgrund einer schadenbedingten Kündigung keinen Folgeversicherer finden, zeichnet sich nunmehr ab, dass dieses Problem viel eher an anderer Stelle auftreten kann. Und die Praxis zeigt bedauerlicherweise, dass sich eine Vielzahl von Vermittlern diesem Risiko aussetzt: Die Nichtzahlung der Versicherungsprämie für die Berufshaftpflichtversicherung.
Die richtige Beratungsdokumentation ist ein Dauerbrenner in der Vermittlerschaft. Das verwundert auch nicht, da die Beratungsdokumentation oftmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen ist. Während die Frage des Versicherungsschutzes über die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung geklärt ist (vgl. unsere Blogbeiträge aus 2017 und 2022), sind neben der deckungsrechtlichen Thematik auch stets die Auswirkungen auf Haftungsebene zu beachten.