Zusammenfassende Darstellung zum Urteil des OLG Zweibrücken vom 18.06.2021 – 2 U 52/20. In dem vorbenannten Verfahren ging es um Schadensersatzforderungen aus der Verletzung anwaltlicher Pflichten. Der Kläger warf der beklagten Rechtsanwältin vor, dass ein Anspruch auf Zugewinnausgleich nicht in unverjährter Zeit geltend gemacht wurde.
Bereits im Jahr 2009 haben wir erst­ma­lig in einem unse­rer Deckungs­kon­zep­te für die Ver­mitt­ler-VSH den „Kün­di­gungs­ver­zicht“ […]
Am 27.01.2020 wur­de in Deutsch­land die ers­te Coro­na-Infek­ti­on bestä­tigt. Im Kreis Starn­berg (Bay­ern) hat­te sich ein […]
„Die nicht ver­si­cher­te Arbeits­ma­schi­ne“ Wer­den unbe­rech­tig­te Ansprü­che gel­tend gemacht, soll eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung die­se abweh­ren. Dar­über wann […]
„Wenn die Zeit drängt“ Manch­mal lässt sich bei Scha­dens­mel­dung noch gar nicht abschlie­ßend beur­tei­len, inwie­fern tat­säch­lich […]