Wer nach Ablauf der Übergangsfrist weiterhin Verbraucherimmobiliardarlehensverträge vermitteln möchte, bedarf der Erlaubnis nach § 34 i […]
In einigen der uns vorliegenden Vertriebsvereinbarungen mit Banken unterschreibt der Vermittler eine Haftungsfreistellung für die Bank […]
 
                         
                       
                                              
                                             
                                