„Putzen, reinigen, wischen – in Versicherungsprodukten ‚von der Stange‘ kommt es auf jedes Detail an!“ – Um wie viel kundenorientierter, schneller, einfacher und vor allem auch haftungsärmer es als Makler ist, keine Produkte „von der Stange“, sondern branchenspezifische Versicherungskonzepte zu vermitteln, zeigt unser heutiger sehr einfacher, aber umso anschaulicherer Schadensfall.
„Was du heute kannst besorgen, verschiebe nicht auf morgen.“ – Hierbei handelt es sich um einen Satz, den wir sicher alle schon einmal gehört haben. Dieses Sprichwort hätte auch Makler M bedenken sollen – wobei man sich im Laufe unseres Schadensfalls des Monats durchaus die Frage stellen dürfte, ob dies wirklich nur von Makler M oder nicht auch von seinem Kunden K hätte Beachtung …
„Ein Vertauschen mit Folgen!“ – Der Kunde K suchte unseren Makler M auf und ließ sich zu einer Vielzahl von Optimierungen seiner bestehenden Versicherungsverträge beraten. Im Zuge dieser Beratungen fiel M auf, dass ausweislich der vorliegenden Zuteilungsbenachrichtigung einer Bausparkasse der noch zu Schulzeiten für K abgeschlossene Bausparvertrag in absehbarer Zeit zur Auszahlung bereitstünde.
„Screenshot – auch ein komplizierter Nachweis kann zur sachgerechten Deckung führen“ – Der Screenshot ist uns allen ein Begriff, wenngleich dieser für viele als Überbleibsel der ersten Schritte ins digitale Zeitalter gilt. Auch wenn heutzutage nahezu jeder Versicherer eigene Software-Lösungen anbietet und gleichsam „der freie Markt“ EDV-Programme sowohl zur Datenerfassung als auch -bearbeitung bereithält, wird manchmal eben noch Altbewährtes notwendig.
Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen erhöhen sich wieder: Ab dem 09. Oktober 2024 gelten neue Summen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Aktuell beträgt die Mindestversicherungssummen für die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern 1.300.380 EUR für …