Im Jahr 2018 werden sich Versicherungsvermittler/-berater sowie Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater auf eine Vielzahl an Änderungen/Anpassungen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen einstellen müssen: Die Umsetzung der IDD, die Änderung der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) und die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung für WEG-Verwalter und Mietverwalter von Wohnraum („Wohnimmobilienverwalter“). Bereits nach wenigen Tagen des neuen Jahres erfolgt die erste Änderung: Die Anpassung der Mindestversicherungssumme.
Die derzeitige Mindestversicherungssumme der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler/-berater und Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater in Höhe von 1.230.000 EUR je Versicherungsfall und 1.850.000 EUR je Versicherungsjahr wird nach § 9 Abs. 2 VersVermV bzw. § 9 Abs. 2 FinVermV regelmäßig alle 5 Jahre prozentual entsprechend den von Eurostat veröffentlichten Änderungen des Europäischen Verbraucherpreisindexes angepasst.
Am 02.01.2018 erfolgte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Bundesanzeiger die Bekanntmachung über die angepassten Mindestversicherungssummen.
Die Mindestversicherungssummen betragen ab dem 15.01.2018
- 1.276.000 Euro für jeden Versicherungsfall und
- 1.919.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
Abstimmung einer Globalerklärung
Um den Aufwand bei allen Beteiligten möglichst gering zu halten, beabsichtigt der GDV mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) für die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung dieser Gewerbetreibenden eine Globalerklärung abzustimmen. Mit der Globalerklärung sollen die Berufshaftpflichtversicherer bestätigen, dass die bei ihnen vor dem 15.01.2018 bereits versicherten Vermittler bzw. Berater über den mit Wirkung ab dem 15.01.2018 erforderlichen Versicherungsschutz verfügen.
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH weist nach Rücksprache mit allen vier Konzeptpartnern zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung darauf hin, dass, die
- ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Allianz Versicherungs-AG
- ERGO Versicherung AG
- R+V Allgemeine Versicherung AG
beabsichtigen, sich der Globalerklärung anzuschließen.
Die R+V teilte darüber hinaus mit, dass gegenüber den Kunden der Hans John Versicherungsmakler GmbH, die Versicherungssummen unterhalb der neuen Mindestversicherungssummen vereinbart haben, auf die bedingungsseitig mögliche Beitragsanpassung verzichtet wird.
Die Allianz wird die Versicherungssumme im Bereich der Versicherungsvermittlung ab dem 15.01.2018 auf 1.400.000 EUR in zweifacher Maximierung beitragsneutral erhöhen.
Alle Kunden, die im Rahmen eines Deckungskonzepts über eine der anderen o.g. Versicherungen versichert sind, sind von der Summenanpassung nicht betroffen, da die dortigen Versicherungssummen mindestens 1.300.000 EUR betragen und somit die neuen Mindestversicherungssummen übersteigen.
Weitere Anpassungen in 2018
Die neuen Versicherungssummen sollen nach Planung des BMWi auch in § 12 Abs. 2 VersVermV-neu übernommen werden, so dass mit Inkrafttreten der neuen Verordnung keine erneute Anpassung der Versicherungssummen notwendig werden würde. Aktuell sieht der Entwurf eine Mindestversicherungssumme von 1.290.000 EUR je Versicherungsfall und einer Jahreshöchstleistung von 1.910.000 EUR vor.
Aufgrund der Regelung in Artikel 10 Absatz 7 IDD ist jedoch nicht auszuschließen, dass es im Jahr 2018 gleichwohl noch eine weitere Änderung der Mindestversicherungssummen geben kann.
Ob Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlagenvermittler künftig mit weiteren Anpassungen rechnen müssen, hängt von einer entsprechenden Regelung in der aktuell aufgrund der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MIFID2) zu überarbeitenden FinVermV-neu ab.
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH wird die Entwicklungen genau beobachten und in gewohnter Weise alle Kunden über die Neuerungen und mögliche Anpassungen informieren.
Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Marc Hinrichsen, Geschäftsführer
E‑Mail: m.hinrichsen@haftpflichtexperten.de
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren Marktführer in ihrem Segment.
Rudolf Bauer und Christian Lübben, Prokuristen; Marc Hinrichsen und Stefan Hammersen, geschäftsführende Gesellschafter