Die gesetz­li­chen Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­men erhö­hen sich wie­der: Ab dem 09. Okto­ber 2024 gel­ten neue Sum­men für die Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Aktu­ell beträgt die Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­men für die obli­ga­to­ri­sche Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung von Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lern 1.300.380 EUR für jeden Scha­den­fall und 1.924.560 EUR für alle Scha­den­fäl­le eines Jah­res.

Um den Ände­run­gen des Euro­päi­schen Ver­brau­cher­inde­xes Rech­nung zu tra­gen, wer­den gemäß der EU-Richt­li­nie 2016/97 („IDD Richt­li­nie“) die­se Beträ­ge alle 5 Jah­re von der Euro­päi­schen Auf­sichts­be­hör­de für das Ver­si­che­rungs­we­sen EIOPA über­prüft und der EU Kom­mis­sion­ent­spre­chend neue Beträ­ge vor­ge­schla­gen.

Am 20.03.2024 wur­de die Dele­gier­te Ver­ord­nung (EU) 2024/896 der Kom­mis­si­on im Amts­blatt der Euro­päi­schen Uni­on ver­öf­fent­lich. Sie tritt 20 Tage nach Ver­öf­fent­li­chung in Kraft und gilt ab dem 09. Okto­ber 2024.

Die neu­en Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­men wer­den

  • 1.564.610 EUR für jeden Ver­si­che­rungs­fall und
  • 2.315.610 EUR für alle Ver­si­che­rungs­fäl­le eines Jah­res

betra­gen.

Wie wirkt sich die Erhöhung auf Ihren Versicherungsvertrag aus?

Kon­kre­te und detail­lier­te Hin­wei­se wer­den wir Ihnen indi­vi­du­ell per Mail, vor­aus­sicht­lich im Som­mer 2024, zukom­men las­sen. Nach­fol­gend zei­gen wir auf, wie unse­re Kon­zept­part­ner grund­sätz­lich vor­ge­hen wer­den.

ALLCURA

Die ALLCURA wird eine bei­trags­pflich­ti­ge Anpas­sung auf die gesetz­li­che Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­me um 7,8 % auf den Grund­bei­trag durch­füh­ren. Alter­na­tiv wird die Mög­lich­keit bestehen, die Ver­si­che­rungs­sum­me gegen Zuschlag auf 1.800.000 EUR zu erhö­hen.

Allianz

Die Alli­anz wird eine bei­trags­freie Anpas­sung der Ver­si­che­rungs­sum­me auf 1.600.000 EUR durch­füh­ren.

ERGO

Die Anpas­sung auf die gesetz­li­che Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­me wird bei­trags­frei erfol­gen. Alter­na­tiv wird die Mög­lich­keit bestehen, die Ver­si­che­rungs­sum­me gegen gerin­gen Zuschlag auf vor­aus­sicht­lich 1.750.000 EUR bzw. 2.000.000 EUR zu erhö­hen.

R+V

Für Bestands­kun­den, die mit 1.500.000 EUR gegen Ver­mö­gens­schä­den ver­si­chert sind, erfolgt die Anpas­sung bei­trags­frei. Für die Viel­zahl an Ver­mitt­lern, die mit einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 1.350.000 EUR ver­si­chert sind, ist grund­sätz­lich eine mode­ra­te Bei­trags­er­hö­hung um 7,9 % auf den Bau­stein Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lung zu erwar­ten.

Globalerklärung

Es wird eine soge­nann­te Glo­bal­erklä­rung geben. Ein neu­er Ver­si­che­rungs­nach­weis durch den Ver­mitt­ler gegen­über der IHK muss nicht erbracht wer­den.

Ihr Ansprechpartner zu diesem Beitrag

Ass. jur. Marc Hin­rich­sen
Geschäfts­füh­rer

E‑Mail: m.hinrichsen@haftpflichtexperten.de