„Stadt, Land, Fluss. Ganz einfach oder doch nicht?“
Uns allen ist dieses Spiel wohlbekannt. Es hat uns in Kindesjahren gewisse Grundkenntnisse über Städte, Länder und deren Grenzen vermittelt. Doch manche Städte und Länder waren schon damals nicht einfach zu behalten und zuzuordnen. Damit sah sich auch unser Makler M konfrontiert, der seinem türkischstämmigen Kunden K einen Kfz-Vollkaskoversicherungsschutz für dessen Besuch in seinem ursprünglichen Heimatland vermitteln sollte. Diese Deckung sollte auch Fahrten des K in seine Heimatstadt, die kurz hinter der „europäischen“ Metropole Istanbul lag, absichern. Doch wo liegt eigentlich Istanbul?
Sachverhalt
K wollte seine Familie mit dem Auto in der Türkei besuchen und bat den M um umfassenden Kfz-Versicherungsschutz für dieses Vorhaben. Grundsätzlich stellte dies für M keine Besonderheit dar. So stieg M in die bekannte und vertraute Beratung des K ein. Man erörterte deckungsrechtliche Vor- und Nachteile einzelner Risikoträger und besprach zudem die geplante Route. Hierbei legte M das Hauptaugenmerk auf die zu fahrende Kilometeranzahl. Immerhin schlägt die einfache Route mit ca. 2200 Kilometer zu Buche. Darüber hinaus führt die Route durch vier europäische Länder, sodass auch hierzu eine entsprechende Beratung erfolgte. Dies geschah in steter Abstimmung mit K, der als Reiseziel „bei Istanbul“ angab. Hiernach war für M die Marschrichtung des Abschlusses deutlich geworden. Er nahm die Eindeckung der Kfz-Vollkaskoversicherung für die europäischen Länder mit der angegebenen Kilometeranzahl vor. Während seiner Reise verunfallte K in der Nähe seiner Heimatstadt. Ein großes Reh war K kurz vor dem Ziel in sein Auto gerannt. Hierdurch entstand ein Schaden von ca. 6.000 Euro. Dieser wurde vom Risikoträger jedoch nicht reguliert. Der Grund hierfür war, dass die Heimatstadt außerhalb des versicherten Gebietes lag – nämlich nicht auf der europäischem, sondern auf der asiatischen Seite der Türkei.
Deckungsebene
Makler M meldete den Schaden unserer Schadenabteilung und schilderte die Sachlage unter Vorlage der notwendigen Unterlagen und Informationen. Nach einer ersten Durchsicht war deutlich geworden, dass der Heimatort des K tatsächlich im asiatischen Teil der Türkei — und somit nicht im versicherten Bereich des europäischen Gebiets — lag. Der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer bejahte einen regulierungsfähigen Schaden dem Grunde nach. Denn hätte Makler M pflichtgemäß überprüft, dass der Heimatort des K in der „Nähe Istanbuls“ im asiatischen Teil der Türkei liegt, wäre eine andere Kfz-Vollkaskoversicherung beraten und abgeschlossen worden. Somit wäre dem K kein unversicherter Schaden entstanden und der Risikoträger hätte bedingungsgemäß den Wildschaden reguliert.
Der Versicherer regulierte zeitnah
Der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer war nach der deckungsrechtlichen Aufarbeitung unserer Schadenabteilung schnell von seiner Einstandspflicht überzeugt. Dem K sei eindeutig ein Schaden durch eine Pflichtverletzung des M entstanden. Aufgrund der eindeutigen Sach- und Rechtslage konnte unsere Schadenabteilung darüber hinaus erreichen, dass eine sehr zeitaufwendige Übersetzung des Originalunfallberichts entbehrlich war. Anhand der Unfallbilder konnte der Schaden glaubhaft rekonstruiert werden. Es erfolgte eine zeitnahe, abschließende Regulierung durch den Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer zur allseitigen Zufriedenheit.
Fazit
Das immer wieder anzutreffende Vorurteil der „Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer wolle grundsätzlich möglichst nicht regulieren“, konnte hier erneut eindeutig widerlegt werden. Entgegen dieser weitverbreiteten Auffassung kann nach unserer langjährigen Erfahrung vielmehr gesagt werden, dass Risikoträger bei eindeutigen Schadenmeldungen ein ureigenes Interesse daran haben, Schäden schnell und abschließend zu regulieren. Genau dies gelingt uns – wie in diesem Fall – regelmäßig dann am besten, wenn wir mit der Unterstützung des Maklers/der Maklerin in die Lage versetzt werden, eine unserer Hauptaufgaben möglichst optimal zu erbringen, nämlich die zwingend erforderliche Aufarbeitung und schlüssige Darstellung aller für den Schaden relevanten Unterlagen und Informationen.
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.
Ihr Ansprechpartner zu dieser Meldung
Ass. jur. Dr. Oliver Fröhlich, LL.M.
E‑Mail: schaden@haftpflichtexperten.de