Wenn der abgefahrene Traum zum gefährlichen Albtraum wird

Als Mak­ler kann man nicht jedes Bedin­gungs­werk ken­nen – hat der Kun­de daher beson­de­re Wün­sche, heißt es, sich kun­dig zu machen. Dabei soll­te man aber nicht blind auf die Aus­sa­gen des Ver­si­che­rers ver­trau­en.

Ein möglichst sicheres Wagnis – der Sachverhalt

Ein Por­sche GT3 im Wert von rund 250.000 Euro – die­sen Traum erfüll­te sich der lang­jäh­ri­ge Kun­de eines Mak­lers und bat ihn, den Sport­wa­gen umfas­send abzu­si­chern. Beson­ders wich­tig war ihm, dass Fahr­si­cher­heits­trai­nings — auch sol­che auf Renn­stre­cken — ver­si­chert sein soll­ten.

Der Mak­ler frag­te tele­fo­nisch beim aus­ge­wähl­ten Ver­si­che­rer an, ob Fahr­si­cher­heits­trai­nings gene­rell vom Schutz umfasst sei­en, was die­ser bestä­tig­te. Auf Nach­fra­ge, ob das auch für Renn­stre­cken gel­te, kam eben­falls eine beja­hen­de Aus­kunft. Da die­ser Schutz in den Bedin­gun­gen expli­zit auf­ge­führt sei, bedür­fe dies kei­ner zusätz­li­chen schrift­li­chen Bestä­ti­gung.

Der Mak­ler ver­ließ sich auf die­se Aus­sa­gen und lei­te­te den Antrag ohne eige­ne Prü­fung der Bedin­gun­gen an den Ver­si­che­rer wei­ter – und ahn­te daher nicht, dass für die Nut­zung von Renn­stre­cken ein extra Bau­stein erfor­der­lich gewe­sen wäre.

In den fol­gen­den Mona­ten erkun­dig­te sich der Kun­de noch ein­mal, ob der Schutz für Fahr­si­cher­heits­trai­nings „wie bespro­chen“ bestehe. Der Mak­ler ant­wor­te­te guten Gewis­sens mit Ja, wie­der­um ohne einen Blick in das Bedin­gungs­werk zu wer­fen.

So kam es, wie es kom­men muss­te: Der Kun­de nahm an einem Fahr­si­cher­heits­trai­ning auf einer Renn­stre­cke teil, ver­lor prompt die Kon­trol­le über den Por­sche und ver­ur­sach­te einen Unfall – mit 50.000 Euro Scha­den an sei­nem Traum­au­to!

Der Mak­ler mel­de­te die­sen umge­hend an den Kfz-Ver­si­che­rer und erhielt eine ernüch­tern­de Nach­richt: Der Ver­si­che­rer lehn­te die Regu­lie­rung ab. Fahr­si­cher­heits­trai­nings sei­en zwar grund­sätz­lich ver­si­chert, für Renn­stre­cken aller­dings nur mit einem geson­der­ten Bau­stein. Da die Ver­an­stal­tung die not­wen­di­gen Vor­aus­set­zun­gen nicht erfüll­te, bestand kein Ver­si­che­rungs­schutz. Der Kun­de reagier­te ver­ständ­li­cher­wei­se erbost und nahm den Mak­ler auf Zah­lung von 50.000 Euro in Anspruch.

Keine Notiz, kein Nachweis – die Deckungsebene

Der Mak­ler infor­mier­te sofort unse­re Scha­den­ab­tei­lung und reich­te alle Unter­la­gen ein. Dem E‑Mail-Ver­kehr zwi­schen Kun­de und Mak­ler konn­ten wir klar ent­neh­men, dass der Kun­de sein fah­re­ri­sches Kön­nen auch auf Renn­stre­cken tes­ten woll­te. Das Bedin­gungs­werk des Ver­si­che­rers ließ zudem kei­ne Aus­le­gungs­spiel­räu­me. Eine tele­fo­ni­sche Falschaus­kunft durch den Ver­si­che­rer ließ sich hin­ge­gen man­gels Gesprächs­no­tiz aus den Unter­la­gen nicht nach­wei­sen.

Die Haf­tungs­si­tua­ti­on für den Mak­ler war damit klar und der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rer erklär­te sich zeit­nah bereit, den gel­tend gemach­ten Scha­den in Höhe von 50.000 Euro zu regu­lie­ren. Ledig­lich die erspar­te Prä­mie für den Bau­stein „Renn­stre­cken­ver­si­che­rung“ zog der Ver­si­che­rer ab.

Mündlich geklärt ist nicht genug – das Fazit

Der Fall zeigt deut­lich, wie gefähr­lich es ist, tele­fo­ni­schen Aus­sa­gen zu ver­trau­en. Ohne schrift­li­che Bestä­ti­gung bleibt jede Deckungs­zu­sa­ge ein Risi­ko – und im Scha­den­fall steht der Mak­ler allein im Sturm.

Im Sturm zu ste­hen, heißt aller­dings nicht, schutz­los zu sein! Ent­schei­dend ist, jeman­den an sei­ner Sei­te zu haben, der hilft, die Sicht zu behal­ten und das Schiff sicher durch die stür­mi­sche See zu steu­ern. Mel­den Sie sich daher bit­te jeder­zeit bei unse­rer Scha­den­ab­tei­lung.

 

Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH

Die Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH aus Ham­burg bie­tet mit einem Kom­pe­tenz­team u. a. aus Voll­ju­ris­ten und Ver­si­che­rungs­kauf­leu­ten einen Voll­ser­vice in der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht an – inklu­si­ve umfas­sen­der Betreu­ung im Scha­dens­fall. Die Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH ist seit Jah­ren einer der Markt­füh­rer in ihrem Seg­ment.

 

Ansprechpartner zu dieser Meldung

Ass. jur. Dr. Oli­ver Fröh­lich, LL.M.
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