Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wie gewohnt informieren wir Sie als unsere Kunden vorab über eine in Kürze erscheinende Pressemitteilung zum Thema Kleinanlegerschutzgesetz. Grundsätzlich ist diese Information insbesondere interessant und wichtig für Sie, wenn Sie im Bereich der Vermittlung von Nachrangdarlehen, partiarischen Darlehen und/oder Direktinvestments tätig sind. Für den überwiegenden Teil unserer Kunden, dem klassischen Versicherungsvermittler gemäß § 34d GewO ist diese Mitteilung rein informatorisch.
Kleinanlegerschutzgesetz
Am 23.04.2015 hat der Bundestag das Kleinanlegerschutzgesetz mit einer Reihe von Änderungen des Finanzausschusses beschlossen. Das Gesetz muss noch die zweite Lesung im Bundesrat durchlaufen, bevor es dann endgültig veröffentlicht wird und in Kraft tritt. Auf Seiten der gewerberechtlichen Erlaubnis sind die neuen Absätze 5–7 des §157 GewO maßgeblich. Danach steht nun endgültig Folgendes fest:
- Vermittlern von Nachrangdarlehen und partiarischen Darlehen wird eine Übergangsfrist zur Beantragung der Erlaubnis von 6 Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes gewährt, sofern sie bereits vor Inkrafttretens des Gesetzes eine Erlaubnis nach §34c GewO hatten.
- Vermittler von Nachrangdarlehen und partiarischen Darlehen, die keine §34c GewO Erlaubnis vorweisen können, benötigen bereits ab Inkrafttreten des Gesetztes eine Erlaubnis nach §34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO.
- Vermittler von Direktinvestments, die als Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes eingestuft werden, benötigen erst ab dem 16.10.2015 eine Erlaubnis nach §34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO.
Sofern Sie nach Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes (voraussichtlich im Juni 2015) die vorgenannten Produkte vermitteln möchten, ist grundsätzlich eine Anpassung Ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Wie gewohnt werden wir alle unsere Deckungskonzepte rechtzeitig auf die neuen gesetzliche Anforderungen angepasst haben.
Auch mit dem Risikoträger Ihrer Versicherung, sind die entsprechenden Verhandlungen fast abgeschlossen.
Wir werden Sie hierzu in Kürze nochmals konkret kontaktieren und Ihren individuellen Bedarf erörtern und für Sie umsetzen.
Ihr Team der Hans John Versicherungsmakler GmbH