„Da hat das rote Pferd, sich einfach … – nein, denn es war auf einmal gestürzt.“

Hier­bei han­delt es sich um einen wohl­be­kann­ten Gas­sen­hau­er, der sowohl hier­zu­lan­de als auch auf einer der belieb­tes­ten Inseln der Deut­schen mit oder ohne Alko­hol­kon­sum ger­ne ange­stimmt wird. Aber nicht nur in Schla­ger­tex­ten sind Pfer­de zu fin­den, sie sind auch Haupt­ak­teu­re eines ste­tig wach­sen­den Frei­zeit- und Pro­fi­sport­mark­tes und somit auch ver­mehrt im Fokus von erfor­der­li­chem Ver­si­che­rungs­schutz. Pfer­de sind oft kost­spie­li­ge Tie­re, bei deren Absi­che­rung beson­de­re Auf­merk­sam­keit gebo­ten ist.

 

Sachverhalt

Mak­ler M hat­te sich von sei­ner Toch­ter vor eini­ger Zeit erfolg­reich zu einer Reit­be­tei­li­gung über­re­den las­sen. So konn­te er das pri­va­te „Las­ter“ sei­ner Toch­ter mit dem eige­nen beruf­li­chen „Nut­zen“ ver­bin­den und sich dar­an machen, eine neue, inter­es­san­te Kun­den­ziel­grup­pe zu gewin­nen. Auf dem hie­si­gen Rei­ter­hof traf er neben vie­len poten­zi­el­len Neu­kun­den auch den K. Die­ser woll­te, nach­dem ers­te Gesprä­che unter Hob­by­p­fer­de­sport­lern statt­ge­fun­den hat­ten, sei­ne bestehen­den Tier­ver­si­che­rungs­ver­trä­ge opti­mie­ren und gab den ent­spre­chen­den Auf­trag an M. In einem ers­ten Bera­tungs­ge­spräch wur­de deut­lich, dass K ins­be­son­de­re für ein Mut­ter­tier, das er sein Eigen nann­te, einen ver­bes­ser­ten Ver­si­che­rungs­schutz zu mög­lichst güns­ti­ge­ren Prä­mi­en wünsch­te. Über ver­schie­de­ne Inhal­te und Ange­bo­te tausch­ten sich der M und der K auch über Whats­App-Nach­rich­ten aus. Abge­schlos­sen wur­den im Ergeb­nis im Juli eine Pfer­de-Haft­pflicht- und eine OP-Kos­ten­ver­si­che­rung. Nach ca. 8 Mona­ten, im März des Fol­ge­jah­res, erhielt M von K eine Whats­App-Nach­richt, in der K um die Infor­ma­ti­on bat, „ob das Foh­len F mit­ver­si­chert sei oder ob man es extra ver­si­chern müs­se“. M, der sich nun­mehr seit gerau­mer Zeit mit den Beson­der­hei­ten des Ver­si­che­rungs­schut­zes für Pfer­de beschäf­tigt hat­te, ant­wor­te­te wis­send, dass F bis zu einem Alter von drei Jah­ren mit­ver­si­chert sei. Hier­bei ging M wie selbst­ver­ständ­lich davon aus, dass K sich nach dem Deckungs­um­fang der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung erkun­dig­te. Im Mai ver­un­glück­te das ver­meint­lich ver­si­cher­te F des K so schwer, dass eine OP lei­der zwin­gend erfor­der­lich wur­de. Als K die Rech­nung für den Tier­arzt bei der Ver­si­che­rung ein­rei­chen woll­te, erhielt die­ser unver­züg­lich eine Ableh­nung. Als K nach­frag­te, hieß es, dass kei­ne ent­spre­chen­de OP-Ver­si­che­rung für das Foh­len bestehe. K nahm M dar­auf­hin ohne wei­te­re Umwe­ge in Höhe von 15.000 Euro in Anspruch.

Deckungsebene

Als M den Vor­gang bei unse­rer Scha­den­ab­tei­lung mel­de­te, wur­den nach einem ers­ten Gespräch die not­wen­di­gen Unter­la­gen und Infor­ma­tio­nen zur Her­ein­ga­be erbe­ten und aus­ge­wer­tet. Hier­bei stell­te sich sehr schnell her­aus, dass der Whats­App-Ver­lauf zwi­schen M und K sehr deut­lich mach­te, dass sich die Fra­ge des M, „ob das Foh­len mit­ver­si­chert sei oder ob man es extra ver­si­chern müs­se“, auf die OP-Ver­si­che­rung und nicht auf die Tier-Haft­pflicht­ver­si­che­rung bezog. Zumin­dest leg­te dies der Umstand nahe, dass sich die letz­ten sechs Nach­rich­ten, die unmit­tel­bar der Fra­ge vor­aus­gin­gen, auf die OP-Ver­si­che­rung bezo­gen. Dies ließ sich auch nicht dadurch ent­kräf­ten, dass dazwi­schen acht Mona­te ver­gan­gen waren. Eine Pflicht­ver­let­zung war vor die­sem Hin­ter­grund nicht erfolg­reich zu bestrei­ten. Wir plat­zier­ten den Scha­den daher nach einer ent­spre­chen­den Auf­ar­bei­tung bei dem Ver­mö­gens­scha­den-Haft­plficht­ver­si­che­rer und wirk­ten auf eine schnel­le Regu­lie­rung hin.

Der Versicherer regulierte – mit leichtem Abzug

Der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rer beur­teil­te die sach- und deckungs­recht­li­che Lage eben­so wie wir und regu­lier­te den Scha­den zügig. Berech­tig­ter­wei­se wur­de der Betrag der erspar­ten Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge der nicht bestehen­den OP-Ver­si­che­rung in Abzug gebracht.

Fazit

In der heu­ti­gen Ver­si­che­rungs­land­schaft kann eine Spe­zia­li­sie­rung auf bestimm­te Ziel­grup­pen, wie bei­spiels­wei­se Pfer­de­hal­ter, nicht nur vor­teil­haft, son­dern essen­zi­ell für den Erfolg von Ver­si­che­rungs­mak­lern sein. Die­se Fokus­sie­rung ermög­licht es, maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen anzu­bie­ten, die den spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­sen und Anfor­de­run­gen der Kun­den gerecht wer­den. Auch hier­bei gilt grund­sätz­lich, dass eine prä­zi­se Kom­mu­ni­ka­ti­on das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zwi­schen Mak­ler und Kun­de för­dert und Miss­ver­ständ­nis­sen vor­beugt. Wie in die­sem Fall ersicht­lich, kann es über­aus sinn­voll sein, für eben die­se feh­ler­freie und prä­zi­se Kom­mu­ni­ka­ti­on im Zwei­fel lie­ber eine Fra­ge mehr zu stel­len.



 

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Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH

Die Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH aus Ham­burg bie­tet mit einem Kom­pe­tenz­team u. a. aus Voll­ju­ris­ten und Ver­si­che­rungs­kauf­leu­ten einen Voll­ser­vice in der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht an – inklu­si­ve umfas­sen­der Betreu­ung im Scha­dens­fall. Die Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH ist seit Jah­ren einer der Markt­füh­rer in ihrem Seg­ment.

 

Ansprechpartner zu dieser Meldung

Ass. jur. Dr. Oli­ver Fröh­lich, LL.M.

E‑Mail: schaden@haftpflichtexperten.de