Auch im Jahr sei­nes 20-jäh­ri­gen Bestehens konn­te eines der füh­ren­den Deckungs­kon­zep­te zur Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Ver­mitt­ler, das John-Modul­sys­tem®, aber­mals ver­bes­sert wer­den.

„Die Erwei­te­rung des bereits sehr umfas­sen­den Ver­si­che­rungs­schut­zes um ech­te Mehr­wert­klau­seln zeigt erneut die enor­me Trag­fä­hig­keit der lang­jäh­ri­gen und ver­trau­ens­vol­len Zusam­men­ar­beit zwi­schen unse­rem Unter­neh­men und der R+V als einem der leis­tungs­stärks­ten Risi­ko­trä­ger am Markt.“, freu­en sich Fran­zis­ka Geu­sen und Marc Hin­rich­sen, Geschäfts­füh­rer der Hans John Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH und ergän­zen: „Immer wie­der zeigt sich, dass neben der regel­mä­ßi­gen, kon­zep­tio­nel­len Zusam­men­ar­beit auf Deckungs­ebe­ne, vor allem auch die her­vor­ra­gen­de Kom­mu­ni­ka­ti­on und das gemein­sa­me Zusam­men­wir­ken im Scha­dens­fall dau­er­haf­te Qua­li­täts­merk­ma­le sind, die ins­be­son­de­re den ver­si­cher­ten Ver­mitt­ler­kol­le­gin­nen und ‑kol­le­gen zugu­te­kom­men.“

Zu den Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen, die für Bestands­kun­den über eine wei­te Inno­va­ti­ons­klau­sel bereits seit dem 01.08.2021 gel­ten, gehö­ren bei­spiels­wei­se die Redu­zie­rung des tarif­li­chen Selbst­be­hal­tes von 250,- EUR auf 0,- EUR im Rah­men der Pflicht­ver­si­che­rung nach § 34 d GewO unab­hän­gig von der gewähl­ten Ver­trags­lauf­zeit, die Mit­ver­si­che­rung von Repu­ta­ti­ons­schä­den sowie der Ver­si­che­rungs­schutz für die Ver­mitt­lung von Fer­tig­häu­sern und die Tätig­keit als Autor, Dozent, Gut­ach­ter oder Refe­rent auf dem Gebiet des Ver­si­che­rungs­ver­triebs.

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